Bau- und Architektenrecht
Mängelrüge auch nach Kündigung des Bauvertrages
Bauherren, die einen Mangel rügen, sollten bedenken: Es ist nicht nur die Pflicht des Unternehmers, sondern sogar sein Recht, den Mangel selbst zu beseitigen.
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Rechte des Käufers bei mangelhafter Kaufsache
In der Rechtsprechung war umstritten, welche Rechte einem Käufer zustehen, der eine mangelhafte Kaufsache erworben hat:
Kann er nur die sich aus dem Gesetz, § 439 Abs.1 BGB, ergebenden Ansprüche, also die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Nachbesserung der mangelhaften Sache vom Verkäufer fordern, oder stehen ihm darüber hinaus, wenn er die gekaufte Sache, beispielsweise das Parkett, bereits verlegt hatte, weitere Ansprüche zu, so der Ersatz der Kosten für den Ausbau der mangelhaften Sache und der Kosten für den Einbau der mangelfreien Sache?
Fertighauskäufer müssen Sicherheiten stellen
Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wirksam
Für Verunsicherung unter Fertighauskäufern sorgt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Mai diesen Jahres (AZ: VII ZR 165/09). Der BGH hat entschieden: Fertighausanbieter dürfen von ihren Kunden vor Baubeginn eine Bankbürgschaft über den endgültigen Kaufpreis verlangen, soweit dies im Bauvertrag geregelt ist.
Lohn- und Fahrtkosten bei unberechtigter Mängelrüge
Firma darf Lohn- und Fahrtkosten in Rechnung stellen
Jeder Bauherr hat das Recht auf eine mängelfreie Immobilie. Eventuelle Mängel muss der Bauunternehmer im Rahmen der Gewährleistung auf eigene Kosten beseitigen,
vorausgesetzt, der Bauunternehmer hat den Mangel auch tatsächlich zu verantworten.
Dies ist aber nicht immer der Fall.
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Kein Verzicht auf förmliche Bauabnahme
Ein Tipp für private Bauherren:
Zur Bauabnahme immer Ortstermin vereinbaren!
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