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Internetrecht

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Haftung für Abofalle

Das AG Mainz hat in seinen Urteil von 02.03.2011, (Az. 89 C 284/10) festgestellt, dass der Betreiber einer Abofalle für außerprozessuale Rechtsanwaltskosten, die einem Betroffenen zur Abwehr der vom Abofallenbetreiber unberechtigter Weise geltend gemachter Forderungen entstehen, haftet.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Erath

 
 

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Namensabkürzungen im Impressum sind unzulässig

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass bei Fehlen des ausgeschriebenen Vornamens des Geschäftsführers im Impressum ein erheblicher Verstoß gegen § 5 I Nr. 1 UrhG vorliegt und damit als wettbewerbsrechtlich erheblich zu beurteilen ist. Eine kurzzeitige Unerreichbarkeit des Impressums stellt hingegen keinen Verstoß dar.  (OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.11.2008 - Az. I-20 U 125/08)

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Erath

 
 

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BGH zur Störerhaftung bei Betreiben eines WLAN-Netzes

BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08 - OLG Frankfurt/Main

Den Inhaber eines Internetanschlusses, von dem aus ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung des Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht worden ist, trifft eine sekundäre Darlegungslast, wenn er geltend macht, nicht er, sondern ein Dritter habe die Rechtsverletzung begangen.

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