Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldsachen)
Akteneinsicht in Messunterlagen im Bußgeldverfahren
Urheberrechtliche Belange vs. Messprotokoll
Selbstverständlich erhält der Verteidiger im Ordnungswidrigkeitenverfahren umfassende Akteneinsicht. Hierbei sind sich die Gerichte einig. Gestritten wird allerdings in der Rechtsprechung noch um die Art und Weise der Einsichtnahme. Es geht hierbei insbesondere um die Frage, ob dem Verteidiger auch Bedienungsanleitungen der entsprechenden Messgeräte zur Verfügung gestellt werden müssen, ob diese übersandt werden, oder ob der Verteidiger die Akten dort einsehen muss, wo sie sich befinden, das heißt, in der Regel in den Räumlichkeiten der Bußgeldbehörden.
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OLG Brandenburg: Verwendung einer Mini-Parkscheibe nicht erlaubt
Wer zum Nachweis der Parkdauer eine Parkscheibe verwendet, die erheblich kleiner ist als die vom deutschen Gesetzgeber vorgeschriebene, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht mit Beschluss entschieden.
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