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Strafrecht

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Internetverlosung: Haus für 19,- €

Online-Hausverlosung als Betrug

Die Verlosung eines Hauses im Internet kann gem. § 263 StGB als Betrug strafbar sein. Jedenfalls dann, wenn der Eigentümer des Hauses die Verlosung durchführt, obwohl er von seinem Anwalt und einer zuständigen Behörde auf die unklare Rechtslage und auf das vermutlich unerlaubte Glücksspiel hingewiesen worden ist.

Im vorliegenden Fall hat der Angeklagte im Internet gegen eine Teilnahmegebühr von 19,00 € ein „Gewinnspiel" angeboten, welches aus einem Quiz bestand und einer anschließenden Verlosung. Beim Hauptpreis handelte es sich um eine dem Angeklagten selbst gehörende Doppelhaushälfte. Die Zulassungsbehörde hatte dem Angeklagten vorab mitgeteilt, dass es sich um ein erlaubnispflichtiges öffentliches Glücksspiel im Sinne des § 3 GlüStV handeln könnte. Auch hatte sich der Angeklagte anwaltlich beraten lassen. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass die Rechtslage „unklar" sei.

Dennoch hatte der Angeklagte die Verlosung im Internet durchgeführt. Nahezu 20.000 Personen nahmen an dem Gewinnspiel teil, manche davon auch mehrfach und bezahlten dem Angeklagten den geforderten Einsatz. Die höchste Einzelüberweisung soll bei 190,00 € gelegen haben. Der Angeklagte „erwirtschaftete" hierdurch 404.833,00 €.

Mitgeteilt durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Achim Unden

 
 

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Tatbestandsmerkmal "zu Dopingzwecken"

Münchner Türsteher zu drei Jahren Haft verurteilt

Das Amtsgericht München hat in seinem Urteil vom 04.08.2011 einen Türsteher in einem Dopingverfahren zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hat in 37 Fällen Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport vertrieben.

Das Amtsgericht München hat in seinem Urteil vom 04.08.2011 einen Türsteher in einem Dopingverfahren zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hat in 37 Fällen Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport vertrieben.

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