Aktuelle Rechtsprechung
Rechte des Käufers bei mangelhafter Kaufsache
In der Rechtsprechung war umstritten, welche Rechte einem Käufer zustehen, der eine mangelhafte Kaufsache erworben hat:
Kann er nur die sich aus dem Gesetz, § 439 Abs.1 BGB, ergebenden Ansprüche, also die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Nachbesserung der mangelhaften Sache vom Verkäufer fordern, oder stehen ihm darüber hinaus, wenn er die gekaufte Sache, beispielsweise das Parkett, bereits verlegt hatte, weitere Ansprüche zu, so der Ersatz der Kosten für den Ausbau der mangelhaften Sache und der Kosten für den Einbau der mangelfreien Sache?
Leasingvertrag: bei Rückgabe festgestellte Schäden sind umsatzsteuerneutral
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Mai 2011 - VIII ZR 260/10
Ein Minderwertausgleich, den der Leasinggeber nach regulärem Vertragsablauf wegen einer über normale Verschleißerscheinungen hinausgehenden Verschlechterung der zurückgegebenen Leasingsache vom Leasingnehmer beanspruchen kann, ist ohne Umsatzsteuer zu berechnen, weil ihm eine steuerbare Leistung des Leasinggebers (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) nicht gegenübersteht und der Leasinggeber deshalb darauf keine Umsatzsteuer zu entrichten hat.
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Betriebskosten: Abgelaufene Eichfrist bei Wasserzählern
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.11.2010 - VIII ZR 112/10
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob auf Grund nicht geeichter Wasserzähler ein Wohnraummieter berechtigt gewesen war, die Zahlung von verbrauchsabhängig abgerechneten Wasserkosten aus einer Betriebskostenabrechnung zu verweigern.
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Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen und Auskunft
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.02.2011 - V ZR 66/10
Der Bundesgerichtshof hat mit dieser Entscheidung klargestellt, dass das Recht des Wohnungseigentümers auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen grundsätzlich nur in den Geschäftsräumen des Verwalters auszuüben ist.
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Sachgrundlose Befristung und „Zuvor-Beschäftigung"
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 -
Ein Arbeitnehmer kann ohne Sachgrund zwei Jahre befristet beschäftigt werden, wenn dessen frühere Anstellung im gleichen Betrieb länger als drei Jahre zurückliegt.
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