Für unsere Mandanten haben wir ein System der Qualitätssicherung eingeführt. Dieses ist schriftlich in einer Grundsatzerklärung unserer Kanzlei fixiert. In erster Linie geht es hierbei um optimierte Abläufe und Verfahrensweisen in der Kanzlei zur bestmöglichen Lösung von Rechtsproblemen unserer Mandanten.

Überwachung und Weiterentwicklung

Für die Überwachung und Weiterentwicklung dieses Systems der Qualitätssicherung sorgt ein dafür verantwortlicher Qualitätsbeauftragter.

Mittelpunkt Mandant

Im Mittelpunkt dieser Maßnahmen stehen die Mandanten: Sie werden seriös, kompetent und umfassend beraten.