Der Erfolg unserer Anwaltskanzlei ist eng mit der Qualifikation, Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie unserer Mitarbeiter/innen verbunden. Nur so kann die Qualität unserer Dienstleistungen gesichert werden.

Aus- und Weiterbildung

Aus- und Weiterbildung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und aller Beschäftigten sichern das überdurchschnittliche Leistungsniveau. Diesen Maßstab setzen wir auch bei der Auswahl unser Korrespondenzanwälte und kooperierenden Freiberufler.

Qualitätssicherung

Für unsere Mandanten haben wir ein System der Qualitätssicherung eingeführt. Dieses ist schriftlich in einer Grundsatzerklärung unserer Kanzlei fixiert. In erster Linie geht es dabei um optimierte Abläufe und Verfahrensweisen in der Kanzlei zur bestmöglichen Lösung von Rechtsproblemen unserer Mandanten.

Überwachung und Weiterentwicklung

Für die Überwachung und Weiterentwicklung dieses Systems der Qualitätssicherung sorgt ein dafür verantwortlicher Qualitätsbeauftragter.

Im Mittelpunkt dieser Maßnahmen stehen die Mandanten: Sie werden seriös, kompetent und umfassend beraten.