Wir sind für Sie da, wenn Sie Unterstützung im Mietrecht benötigen

Das Mietrecht befasst sich mit der Anmietung von Wohnraum oder Geschäftsräumen. Dabei geht es im Mietrecht – sowohl im Wohnraummietrecht als auch bei der Gewerberaummiete – z. B. um die Ausarbeitung oder Prüfung von einem Mietvertrag, aber beispielsweise auch um die Prüfung einer Nebenkostenabrechnung / Betriebskostenabrechnung, Fragen zu Mietmängeln und Mietminderung, aber auch um Fragen im Zusammenhang mit der Kündigung von einem Mietvertrag.

Dabei unterscheidet sich das Mietrecht bezogen auf Wohnraum teils stark von den Regelungen für die Anmietung von Gewerberäumen (Geschäfte, Lager etc.). Und auch die Rechtsprechung hält dieses Rechtsgebiet in beiden Bereichen ständig in Bewegung. Zuverlässige anwaltliche Beratung in diesem Bereich ist deswegen oftmals unerlässlich.

Rechtsanwalt Bernd Bauer ist unser Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Er ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie ein Problem mit Ihrem Mieter bzw. Vermieter haben. Außerdem steht er Eigentümern einer Eigentumswohnung bei Fragen bzw. rechtlichen Problemen im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) zur Verfügung.

Bernd Bauer
Fachanwalt für Miet-/WEG Recht und für Familienrecht

  • Vertretung im Gewerbe- und Wohnraummietrecht
  • Durchsetzung von mietrechtlichen Ansprüchen
  • Abwehr/Ausspruch von Kündigungen
  • Vertretung von WEG-Gemeinschaften, WEG-Verwaltungen und Wohnungseigentümern
  • Durchsetzung von wohnungseigentumsrechtlichen Ansprüchen
Rechtsanwalt Bernd Bauer Fachanwalt für Miet-/WEG Recht und für Familienrecht

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Weitere Informationen zum Thema Mietrecht

Der Mietvertrag ist Dreh- und Angelpunkt in jedem Mietverhältnis. Hier werden wichtige Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter bestimmt. Neben der Zahlung von Miete, der Laufzeit des Mietvertrages und z. B. Regelungen zu Schönheitsreparaturen finden sich viele weitere Klauseln im Mietvertrag, z. B. für wen die Hausordnung gilt und welche Nebenkosten zu zahlen sind.

Welche Regelungen im Mietvertrag zulässig sind, ist dabei für Laien wegen der unübersichtlichen Rechtsprechung im Mietrecht kaum möglich. Hinzu kommt, dass gleichlautende Regelungen im Wohnraummietrecht unwirksam, im gewerblichen Mietrecht hingegen wirksam sein können. Die Unterschiede sind dann teilweise gravierend: So können Minderungsansprüche bei der Gewerbemiete teils vertraglich ausgeschlossen werden; geht es um Mietminderung bei Wohnraum, gelten hingegen gesetzliche Regelungen uneingeschränkt. Daneben kann der gewerbliche Mieter z. B. im Rahmen der Nebenkostenabrechnung für Verwaltungs- und Instandhaltungskosten herangezogen werden – das ist bei einer Mietwohnung beispielsweise nicht möglich.

Wir prüfen deswegen für Sie – gleich ob Mieter oder Vermieter von Wohnraum oder von Geschäftsräumen – Ihren Mietvertrag bereits vor der Unterzeichnung auf rechtliche Risiken. Ist der Mietvertrag bereits geschlossen, helfen wir Ihnen, Rechte aus dem Vertrag effektiv wahrzunehmen oder sich aus dem Vertrag rechtswirksam zu lösen (Kündigung, Vertragsaufhebung bei Gewerbemiete etc.) und vertreten Sie bei Bedarf natürlich auch vor Gericht.

Ein Mietverhältnis zu kündigen ist für Mieter oder Vermieter oft schwieriger als gedacht: Mietrückstände, Eigenbedarf, Wohnungsabnahme oder Rückzahlung der Kaution führen hier oft zu Meinungsverschiedenheiten. Außerdem benötigt ein Vermieter für die Kündigung einer Mietwohnung einen wirksamen Kündigungsgrund. Nicht selten scheitert eine Vermieter-Kündigung genau daran, denn nicht jede Verletzung des Mietvertrages reicht aus, um den Mietvertrag zu beenden. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist nur bei Eigenbedarf naher Angehöriger möglich, und auch nur, wenn der Vermieter den späteren Eigenbedarf bei Einzug des Mieters nicht kannte. Nicht zuletzt gelten Formvorschriften für die Kündigung und auch Kündigungsfristen müssen eingehalten werden. Hinzu kommt, dass auch hier für die Gewerberaummiete teils andere gesetzliche Regelungen gelten als bei der Wohnraummiete. Es kommt also – gerade wenn es um die Kündigung von einem Mietvertrag geht – für Mieter und Vermieter darauf an, für jede Kündigung einzeln zu beurteilen, ob sie tatsächlich wirksam ist.

Wir unterstützen Sie – ob Mieter oder Vermieter – deswegen bei der Prüfung einer Kündigung und helfen Ihnen, festzustellen, ob sie wirksam ist oder nicht. Wir beraten Sie über die Möglichkeiten (gerichtlich), gegen eine Kündigung vorzugehen, und vertreten Sie vor Gericht, wenn es um die Räumung der Mietwohnung geht (z. B. Räumungsklage / Zwangsräumung, Sozialklausel, Mietkaution und Schadensersatz etc.).

Gerade Vermieter kommen als Eigentümer einer Eigentumswohnung auch mit dem Wohnungseigentumsrecht und dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in Berührung. Als Wohnungseigentümer ist man automatisch Teil der Wohnungseigentümergemeinschaft. Gerade hier sind Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern regelmäßig vorprogrammiert, z. B. wenn es um bauliche Maßnahmen geht oder das Stimmrecht in der Eigentümerversammlung.

Denn z. B. das Anbringen einer Solaranlage auf dem Dach, der Anstrich der Hausfassade oder die Reparatur der Heizungsanlage sorgen nicht selten für Streit. Und auch eine verspätete Hausgeldabrechnung, eine unzureichende Beschlussfassung der Wohnungseigentümer, eine fehlerhafte Verwalterbestellung oder eine Erbschaftsstreitigkeit führen häufig zu Meinungsverschiedenheiten in der Eigentümergemeinschaft. Oft geht es dabei darum, dass gesetzliche Regelungen des WEG, der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung oder die Beschlüsse der Eigentümerversammlung nicht beachtet werden.

Damit Ihre Rechte und Interessen in der Wohnungseigentümergemeinschaft gewahrt bleiben, unterstützen wir Sie auch im WEG-Recht. Wir helfen Ihnen, wenn Sie einen Eigentümerbeschluss anfechten oder Hausgeldvorauszahlungen zurückfordern wollen und vertreten Sie gegenüber der Eigentümerversammlung und der Hausverwaltung (z. B. Beschlussanfechtungsklage, Geltendmachung von rückständigen Hausgeldvorauszahlungen, Streit zwischen Wohnungseigentümern etc.).