Unsere Tätigkeitsbereiche im allgemeinen Haftpflichtrecht:
- Beratung und Vertretung von Geschädigten bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung wie Körperverletzung,Sachbeschädigung, Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, etc.
- Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, ggf. in Absprache mit der Haftpflichtversicherung,
- Durchsetzung versicherungsrechtlicher Ansprüche im Rahmen des Versicherungsvertrages