Im Familienrecht geht es um grundlegende rechtliche Regelungen zwischen Ehegatten bzw. Lebenspartnern oder Eltern und Kindern. Eine Scheidung oder die Aufhebung der Lebenspartnerschaft und auch der Ehevertrag oder Lebenspartnerschaftsvertrag sind wichtige Themen im Familienrecht. Fragen zum Unterhalt, zur Vermögensauseinandersetzung, zum Sorgerecht, Umgang, Adoption, zur Ehewohnungszuweisung und zum Gewaltschutz gehen oft damit einher, stellen sich aber auch ohne Trauschein und Ehescheidung.

Professionelle Unterstützung vom Fachanwalt für Familienrecht ist in all diesen Fällen wichtig und sinnvoll. Deshalb beraten wir Sie in allen Fragen zum Familienrecht fachlich versiert, mit viel praktischer Erfahrung und immer mit dem richtigen Augenmaß. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung für den Bereich Familienrecht, kümmern wir uns gerne um eine Kostendeckungszusage, damit diese Versicherung unsere Kosten etc. übernimmt.

Unsere Tätigkeitsbereiche im Familienrecht:

  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Rechtliche Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung
  • Durchsetzung familienrechtlicher Ansprüche, wie z. B. Unterhalt, Zugewinnausgleich, Gesamtschuldnerausgleich
  • Regelung der Hausratsverteilung, des Umgangs- und Sorgerechts
  • Beratung und Vertretung bei der Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
  • Gestaltung familiengesellschaftsrechtlicher Verträge oder von Unternehmensbeteiligungen
  • Regelung der Unternehmensnachfolge (Familienpool)
  • Beratung und Vertretung bei Fragen zur Abstammung und Adoption

Weitere Informationen zum Thema Familienrecht

Durch einen Ehevertrag kann man einige wichtige Dinge regeln. Auswirkung hat ein Ehevertrag oder Lebenspartnerschaftsvertrag nur, wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft endet. Deswegen kann und sollte man den Ehevertrag in erster Linie als „Notfall-Regelung“ begreifen und nicht als Ausdruck von gegenseitigem Misstrauen. Ein Ehevertrag kann vor oder während einer bestehenden Ehe vereinbart werden. Selbst nach der Trennung kann er als Scheidungsfolgenvereinbarung einen „Rosenkrieg“ frühzeitig verhindern, indem die relevanten Probleme einvernehmlich geregelt werden.

Im Ehevertrag wird z. B. Gütertrennung statt Zugewinngemeinschaft als Güterstand vereinbart. In Betracht kommt auch die Vereinbarung einer modifizierten Zugewinngemeinschaft (z. B. „Herausnahme“ einer eigenen Firma), die für Selbstständige interessant ist.

Aber auch viele andere Dinge können in einem Ehevertrag oder einem Lebenspartnerschaftsvertrag geregelt werden. Zum Beispiel kann vereinbart werden, ab wann Ehepartner mit gemeinsamen Kindern nach einer Trennung bzw. Scheidung wieder Vollzeit arbeiten gehen müssen, (Erwerbsobliegenheit) oder es können Regelungen zum nachehelichen Unterhalt oder Versorgungsausgleich getroffen werden. Außerdem kann im Ehevertrag / Lebenspartnerschaftsvertrag auch ein Erbvertrag geschlossen werden.
Planen Sie zu heiraten und denken über einen Ehevertrag nach, haben Sie geheiratet und wollen nachträglich einen Ehevertrag oder Lebenspartnerschaftsvertrag abschließen – sprechen Sie uns an! Wir beantworten Ihnen alle Fragen zu diesem Thema. Haben Sie einen Ehevertrag unterzeichnet und denken jetzt über eine Scheidung nach, klären wir Sie umfassend darüber auf, welche Folgen das für Sie bei einer Scheidung hat.

Funktioniert eine Ehe bzw. Lebenspartnerschaft nicht mehr, ist es oft nicht sinnvoll daran festzuhalten. Wen die Schuld am Scheitern einer Ehe trifft, ist für die Scheidung irrelevant. Dabei gilt aber: Auch wenn ein Fehlverhalten (wiederholtes Fremdgehen etc.) in der Ehe bzw. Partnerschaft in der Regel keine Folgen für die Scheidung hat, kann z. B. eine neue Beziehung durchaus Auswirkungen auf Unterhaltsansprüche haben.

Unabhängig vom Scheidungsgrund gibt es nach einer Trennung und vor einer Scheidung etliche rechtliche Dinge zu berücksichtigen bzw. zu regeln: Vor Ablauf des Trennungsjahres ist eine Scheidung z. B. nur in Ausnahmefällen möglich und es muss fast immer geklärt werden, wer weiterhin in der Ehewohnung wohnen darf und welcher Partner zukünftig welche Kredite „bedient“ etc.

Wir klären Sie darüber auf, welche Folgen eine Scheidung für Sie und ggfs. für Ihre Kinder haben kann oder haben wird und erklären, worauf Sie im Vorfeld einer Scheidung achten müssen. Und natürlich vertreten wir Sie im Scheidungsverfahren außergerichtlich und vor Gericht – egal ob streitige oder einvernehmliche Scheidung.

Fragen zum Unterhalt und Unterhaltsansprüchen treten vor allem oft im Zusammenhang mit einer Scheidung auf, besonders wenn gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt sichern Ex-Partner in einem gewissen finanziellen und zeitlichen Umfang ab, der Kindesunterhalt sichert die Existenzgrundlage gemeinsamer Kinder und richtet sich nach der aktuell gültigen Düsseldorfer Tabelle. Aber auch Partner ohne Trauschein haben unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt, ebenso wie nichteheliche Kinder, die gegenüber ehelichen Kindern nicht benachteiligt sind.

Ein Thema, das im Unterhaltsrecht außerdem immer mehr Bedeutung bekommt, ist der Elternunterhalt. Denn unter bestimmten Voraussetzungen sind Kinder tatsächlich verpflichtet finanziell für die eigenen Eltern aufzukommen.

Deswegen beantworten wir Ihnen gerne alle Fragen zum Thema Unterhalt und Unterhaltsrecht – ob Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Partnerunterhalt, Kindesunterhalt oder Elternunterhalt. So erfahren Sie zuverlässig, in welchem Umfang Ihnen ggfs. Unterhaltsleistungen zustehen bzw. in welchem Umfang Sie Unterhalt leisten müssen. Und selbstverständlich klagen wir bei Bedarf Ihren Unterhaltsanspruch mit Nachdruck ein oder wehren unberechtigte Unterhaltsforderungen ab.

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