Wir sind für Sie da, wenn Sie Unterstützung im Verkehrsrecht benötigen

Probleme im Verkehrsrecht betreffen nahezu alle Teilnehmer am Straßenverkehr einmal. Ob Verkehrsunfall, ein Rotlicht überfahren, ein drohender Führerscheinentzug/Fahrverbot oder Alkohol am Steuer: Professionelle anwaltliche Unterstützung – am besten vom Fachanwalt für Verkehrsrecht – ist dann wichtig, um zu seinem Recht zu kommen.

Deshalb beraten wir Sie in allen Fragen zum Verkehrsrecht – fachlich versiert, mit viel praktischer Erfahrung und immer mit dem richtigen Augenmaß. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, die den Bereich Verkehrsrecht abdeckt („Verkehrsrechtsschutz“), kümmern wir uns gerne um eine Kostendeckungszusage, damit Sie keine Anwaltsgebühren tragen müssen und die Versicherung unsere Kosten übernimmt.

Rechtsanwalt Michael Rall ist unser Fachanwalt für Verkehrsrecht und damit Ihr Ansprechpartner, wenn Sie ein Problem aus dem Bereich Verkehrsrecht bzw. Verkehrsstrafrecht oder dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht haben.

Michael Rall
Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • Geltendmachung von Schadensersatz
  • Sachschaden, insbes. Reparaturkosten
  • Personenschaden, insbes. Schmerzensgeld
  • Verteidigung im Bußgeld- und Strafverfahren
Rechtsanwalt Michael Rall Fachanwalt für Verkehrsrecht

Treten Sie mit uns unverbindlich in Kontakt!
Werktags von 8 bis 18 Uhr (Freitags bis 17 Uhr)

Telefon: +49 (0) 711-7 73 93-94 und -50
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Weitere Informationen zum Thema Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht geht es sehr oft um Rechtsfragen rund um einen Unfall bzw. Verkehrsunfall. Unabhängig davon, ob der Unfall mit dem Auto, dem Fahrrad, dem Motorrad oder zu Fuß passiert ist und unabhängig davon, ob man Unfallverursacher oder „nur“ Unfallbeteiligter ist: Wurde man in einen Unfall verwickelt, gilt es, seine Rechte effizient geltend zu machen – es geht also in erster Linie um effiziente Schadensregulierung mit den Unfallgegnern und ihren Versicherungen oder der eigenen Vollkaskoversicherung.

Wir unterstützen Sie nach einem Verkehrsunfall dabei, z. B. Schadensersatz für Schäden am Fahrzeug, Schmerzensgeld für Verletzungen durch den Unfall (Schleudertrauma, Prellungen etc.) oder einen Erwerbsschaden (Verdienstausfall, entgangener Gewinn etc.) geltend zu machen.

Weil ein Unfall für den Unfallverursacher außerdem strafrechtliche Folgen haben kann (z. B. Vorwurf fahrlässige Körperverletzung, Fahrerflucht / unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Entziehung der Fahrerlaubnis als Folge einer Verkehrsstraftat etc.), unterstützen wir Sie selbstverständlich auch im Verkehrsstrafrecht.

Ein Bußgeld wird von einer Behörde verhängt, wenn man als Verkehrsteilnehmer gegen das Straßenverkehrsrecht (z. B. gegen die StVO, gegen das StVG etc.) verstößt. Ein Bußgeld im Verkehrsrecht droht z. B. wegen Falschparken, einem deutlichen Geschwindigkeitsverstoß, einem Rotlichtverstoß oder wegen Unterschreitung des Sicherheitsabstandes auf der Autobahn. Die Höhe des Bußgeldes für die häufigsten Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht legt ein Bußgeldkatalog fest.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, unterstützen wir Sie mit anwaltlichem Rat und leiten bei Bedarf die notwendigen rechtlichen Schritte ein. Denn Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen ist in vielen Fällen durchaus sinnvoll. Allerdings drängt oft die Zeit. Gegen einen solchen Bescheid kann man nur innerhalb einer recht kurz bemessenen Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheides Einspruch einlegen. Anwaltliche Unterstützung ist dabei sinnvoll, um die Erfolgsaussichten einschätzen zu können und so kein unnötiges Kostenrisiko einzugehen.

Der Führerschein ist für viele Menschen in Zeiten ständiger Mobilität von großer Bedeutung – für Berufskraftfahrer, aber auch für Pendler und alle, die z. B. nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Arbeitsstelle kommen. Geht es um ein zeitlich befristetes Fahrverbot oder droht sogar ein dauerhafter Führerscheinentzug – formal als Entziehung der Fahrerlaubnis bezeichnet –, geht es also gerade beruflich oft um viel.

Wir unterstützen Sie deshalb auch und gerade in dieser Situation, helfen ein Fahrverbot möglichst kurz zu halten oder zu verhindern und tun alles rechtlich Mögliche und Sinnvolle, um einen drohenden Führerscheinentzug abzuwenden. Außerdem ist es oft mit anwaltlicher Unterstützung möglich, gegen die Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung, „Idiotentest“) erfolgreich vorzugehen.

Natürlich stehen wir Ihnen außerdem bei allen Fragen rund um die Erteilung der Fahrerlaubnis, bei Fragen zum EU-Führerschein, zur Gültigkeit von ausländischen Führerscheinen oder zum Thema „begleitetes Fahren“ zur Verfügung.