Das Arbeitsrecht regelt rechtliche Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In verschiedenen Gesetzen nehmen Regelungen Einfluss auf die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. So enthält das Kündigungsschutzgesetz z. B. Regelungen für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, das Mutterschutzgesetz (MuSchG) Regelungen zum Mutterschutz oder das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Regelungen für den Arbeitsschutz.
Damit Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Ihre Rechte effizient wahrnehmen können, beraten wir zu allen Fragen im Arbeitsrecht: vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses, im Zusammenhang mit einer Abmahnung oder wenn es z. B. um eine Kündigung und Kündigungsschutz geht.
Unsere Tätigkeitsbereiche im Arbeitsrecht:
- Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
- Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
- Vertretung vor und nach Ausspruch von Kündigungen sowie im Kündigungsschutzverfahren
- Überprüfung und Erstellung von Abmahnungen
- Prüfung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
- Prüfung und Erstellung von Zeugnissen
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht
Der Arbeitsvertrag ist neben gesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht die Basis für das Arbeitsverhältnis. Er regelt Rechte und Pflichten beider Parteien und kann als befristeter Arbeitsvertrag oder als unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Dabei gelten aber beispielsweise gerade für die Befristung eines Arbeitsvertrages gesetzliche Regelungen (Teilzeit und Befristungsgesetz, TzBfG), genauso für die Arbeitszeit (Arbeitszeitgesetz, ArbZG) oder z. B. Urlaub (Bundesurlaubsgesetz, BUrlG), in manchen Fällen auch Regelungen aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). In vielen Fällen sind außerdem Regelungen aus einem Tarifvertrag im Arbeitsvertrag zu berücksichtigen.
Damit der Arbeitsvertrag allen Interessen ausreichend Rechnung tragen kann, sollte er je nach Branche und konkreter Stelle möglichst individuell und zugleich variabel gestaltet sein. Deswegen unterstützen wir Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen (auch Musterverträgen), prüfen aber auch für Arbeitnehmer ihren befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag und beraten beide Seiten auch zu Fragen rund um das Thema Scheinselbstständigkeit. Geht es darum, einen Arbeitsvertrag einvernehmlich zu beenden, beraten und vertreten wir Sie gerne auch zum Thema Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag. Bei Bedarf gestalten wir einen solchen Vertrag individuell, ggfs. auch mit Regelungen zur Abfindung oder zu einem Wettbewerbsverbot.
Abmahnung und Kündigung führen im Arbeitsverhältnis wohl am häufigsten zu Auseinandersetzungen. Nachvollziehbar, denn im Zweifel geht es für beide Seiten – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – um viel: Für Arbeitgeber geht es um eine verlässliche Arbeitskraft für den eigenen Betrieb. Für Arbeitnehmer geht es um die finanzielle Absicherung, oftmals für eine ganze Familie. Aus diesem Grund ist für beide Seiten eine zuverlässige, kompetente Rechtsberatung im Arbeitsrecht unerlässlich, wenn eine Abmahnung (oft Vorstufe zur Kündigung) oder eine Kündigung im Raum steht.
Wir unterstützen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Abmahnung und Kündigung: Wir prüfen, ob und wie eine Abmahnung rechtmäßig ist oder war oder ob ggfs. ein Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte besteht. Wir prüfen, ob eine Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung, z. B. im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht, standhalten würde und vertreten Sie vor Gericht.
Und nicht zuletzt unterstützen wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen zum Thema Arbeitszeugnis (Zeugnisanspruch, Zeugniskorrektur etc.).
Nach einer Kündigung ist es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig zu wissen, ob die Kündigung wirksam und damit das Arbeitsverhältnis sofort („fristlose Kündigung“) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt („ordentliche Kündigung“) beendet ist. Denn bei einer wirksamen Kündigung muss der Arbeitnehmer ab dem Kündigungszeitpunkt keine Arbeitsleistung mehr erbringen. Der Arbeitgeber ist nicht mehr verpflichtet Lohn / Gehalt oder Beiträge zur Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung etc.) zu zahlen.
Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt dabei von vielen Faktoren ab: Gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)? Liegt der dann erforderliche Kündigungsgrund vor (personenbedingte Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung)? Wie lange ist die Kündigungsfrist? Hat eine Kündigungsschutzklage oder Klage gegen eine Änderungskündigung (Versetzung) eventuell Aussicht auf Erfolg?
Wir beantworten Ihnen – egal ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind – diese und andere Fragen im Zusammenhang mit einer Kündigung. So erfahren Sie schnell und zuverlässig, worauf Sie sich einstellen können bzw. einstellen müssen. Und wir vertreten Sie natürlich in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.
Auch in einem laufenden Arbeitsverhältnis können Fragen aus dem Arbeitsrecht entstehen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn es um gesetzliche Ansprüche von Arbeitnehmern geht, aber auch, wenn gesetzliche Ansprüche im Arbeitsvertrag eventuell abweichend geregelt wurden.
So können sich Fragen zum Mindestlohn ergeben, Fragen zum Mutterschutz (z. B. Beschäftigungsverbot, Mutterschutzfrist), zu Ihrem Urlaubsanspruch (Übertragung ins neue Kalenderjahr z. B.) oder auch zu den Ansprüchen auf Elternzeit und Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) oder der Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz.
Wir helfen Ihnen, herauszufinden, wem in welcher Situation welcher (gesetzliche) Anspruch zusteht – sei es im Zusammenhang mit dem Mindestlohn, mit Mutterschutz oder im Bereich Elternzeit / Elterngeld bzw. Pflegezeit. Wir unterstützen Sie, die „richtige“ – also gesetzmäßige bzw. vertragskonforme – Lösung für ein akutes „Problem“ im Arbeitsverhältnis zu finden und sachgerecht zu lösen. Und sollte Streit entstehen, unterstützen wir Sie natürlich auch vor dem Arbeitsgericht.
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