Urteil des EuGH vom 19.01.2010

Im deutschen Arbeitsrecht ( § 622 Abs.2 S.2 BearbeitenSeite beobachten Jana WernerBGB) müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen geändert werden.

Der Europäische Gerichtshof entschied am 19. Januar in Luxemburg, dass die bisher geltende Regelung, wonach bei den Kündigungsfristen die Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an zu berücksichtigen seien, eine verbotene altersbedingte Diskriminierung darstelle.

Die EU-Richter fordern die deutschen Gerichte auf, die fragliche deutsche Regelung in laufenden Prozessen vor Arbeitsgerichten unangewendet zu lassen.