Sie haben einen Arbeitsvertrag unterschrieben und kurz darauf ein neues, besseres Angebot erhalten? In Ihrem bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag befindet sich eine Vertragsstrafenregelung? Sie wollen das bereits begründete Arbeitsverhältnis nicht antreten oder aber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist wieder verlassen?
Wenn dies der Fall ist, lohnt es sich die Vertragsstrafenregelung genauer zu prüfen.
Damit eine Vertragsstrafenregelung überhaupt rechtlich wirksam und damit für Sie verpflichtend ist, muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Erstens muss sie explizit den Fall des Nichtantritts bzw. das vorzeitige Verlassen des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung der Kündigungsfrist regeln und zweitens darf die Höhe der Vertragsstrafe ein Bruttomonatsgehalt nicht übersteigen.
Im Zweifelsfall lohnt sich jedoch eine juristische Einzelfallprüfung, da es auch hier - wie immer - viele Ausnahmen von der Regel gibt.
Weitere Hinweise zu diesem Thema erhalten Sie auch in dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25.09.2008 - 8 AZR 717/07. Oder aber Sie kontaktieren mich per E-Mail oder Telefon und schildern mir Ihre Situation. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht kann ich Ihnen jederzeit kompetent weiter helfen.