Erbrecht

Das OLG München hat in seinem Beschluss vom 03.11.2021 entschieden, dass wenn sich Eheleute erbvertraglich gegenseitig zu Erben des Erstversterbenden und einen Abkömmling zum Schlusserben einsetzen und zugleich regeln, dass "sonst nichts bestimmt" werden soll, keine vertragsmäßige Ersatzschlusserbeneinsetzung getroffen ist, an die der überlebende Ehegatte gebunden wäre.

Im Rahmen der ihm obliegenden Amtsermittlungspflicht ist das Nachlassgericht nicht gehalten, ein graphologisches Sachverständigengutachten über die Echtheit eines Testaments einzuholen, wenn nicht substantiierter Vortrag im Hinblick auf Anhaltspunkte für eine Fälschung erfolgt.

Erbrecht Urteil

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach der gesamte digitale Nachlass vererblich ist und auf die Erben übergeht, hat nunmehr das Landgericht Münster entschieden, dass Miterben das Recht gegenüber einem Internetanbieter zusteht, Zugang zu einem in einer iCloud abrufbaren Benutzerkonto des Erblassers zu erhalten.

Bestimmt der Erblasser die zweite Ehefrau zur Erbin und verfügt zugleich, dass nach deren Ableben sein Besitz an ein eigenes Kind und ein Kind der Ehefrau fließen soll, liegt eine nicht befreite Vorerbschaft vor. Der Wunsch, dass die zweite Ehefrau „noch lange leben möchte“, führt nicht zur befreiten Vorerbstellung der Witwe.

Legt der Erbe dem Pflichtteilsberechtigten auf dessen Anforderung hin ein privatschriftliches Nachlassverzeichnis vor, kann der Pflichtteilsberechtigte ohne Angabe von Gründen zusätzlich ein notarielles Verzeichnis verlangen. Dies ist weder rechtsmissbräuchlich, noch greift das Schikaneverbot ein.

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Anfechtung der Annahme einer Erbschaft bei einer im Nachhinein festgestellten Überschuldung des Nachlasses möglich ist, wenn sich der Erbe nicht lediglich über den Wert des Nachlasses als solchen, sondern über (einzelne) wertbildende Faktoren irrt.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein zur Anfechtung der Erbschaftsannahme berechtigender Irrtum gegeben ist, wenn der mit Belastungen oder Beschränkungen als Erbe eingesetzte Pflichtteilsberechtigte irrig davon ausgeht, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen, um seinen Pflichtteilsanspruch nicht zu verlieren.