Handels- und Gesellschaftsrecht
Zum 01.01.2024 werden wichtige neue Regelungen zur sogenannten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft treten.
Bereits bisher war durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geklärt, dass die GbR Trägerin von Rechten und Pflichten sein kann und diese daher als eigenständige juristische Person am Rechtsverkehr teilnehmen darf. Obwohl dies seit vielen Jahren die herrschende Rechtsauffassung darstellt, fehlt bislang eine gesetzliche Regelung.
Für die meisten Unternehmer, die entweder ihr Unternehmen verkaufen bzw. aufkaufen ist sehr entscheidend, wie es sich mit der Haftung für die Altverbindlichkeiten verhält.
Bei dem Verkauf eines Unternehmens wird zwischen einem share- und einem asset-deal unterschieden.