Internetrecht
Wird der Inhaber eines Internetanschlusses aufgrund einer von seinem Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Bezahlung der Anwaltsgebühren aufgefordert, kann zur Abwehr dieser Ansprüche die Zugriffsmöglichkeit anderer Familienmitglieder auf den Internetanschluss ausreichen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem jüngst veröffentlichten Urteil (Urteil vom 6. Oktober 2016 – Az. I ZR 154/15).
Am 07.11.2014 hat das Amtsgericht München entschieden, dass eine Kündigung des Vertrages mit dem Telekommunikationsunternehmen wirksam ist, wenn das Internet zu langsam ist.
Bei einer Internet Auktion (eBay) spielt es für die Wirksamkeit des Kaufvertrages keine Rolle, dass ein grobes Missverhältnis zwischen angebotener Sache und dem dafür gezahlten Entgelt besteht. (BGH VIII ZR 42/14)
Diesem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Der Verkäufer bot einen gebrauchten Pkw für 10 Tage in einer Internet Auktion bei eBay mit einem Startpreis von 1,00 EUR an. Wenige Minuten später nahm ein Bieter das Angebot an, wobei er ein Maximalgebot von 555,55 EUR festlegte. Nach ein paar Stunden brach der Verkäufer die Auktion ab, da er außerhalb der Auktion einen anderen Käufer gefunden hatte. Der Bieter war zum Abbruchszeitpunkt der bisher einzige, der ein Gebot abgegeben hatte. Da der Verkäufer das Fahrzeug nicht mehr an den Bieter herausgeben konnte, verklagte der Bieter den Verkäufer auf Zahlung von Schadensersatz i.H.v. 5249 EUR (Wert des Autos 5250 EUR) und bekam Recht.