Internetrecht

BGH-Urteil Filesharing

Wird der Inhaber eines Internetanschlusses aufgrund einer von seinem Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Bezahlung der Anwaltsgebühren aufgefordert, kann zur Abwehr dieser Ansprüche die Zugriffsmöglichkeit anderer Familienmitglieder auf den Internetanschluss ausreichen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem jüngst veröffentlichten Urteil (Urteil vom 6. Oktober 2016 – Az. I ZR 154/15).