Werkvertragsrecht

Werden Handwerkerleistungen "schwarz", also ohne dass Umsatzsteuer abgeführt und eine Rechnung ausgestellt wird, erbracht, gehen sowohl Auftraggeber als auch Handwerker hohe Risiken ein. Dass Strafen wegen des Nichtabführens der Steuer drohen, bedarf keiner weiteren Erläuterung. Aber auch die zivilirechtlichen Konsequenzen sind schwerwiegend. Der Bundesgerichtshof hat die entsprechende Rechtsprechung in den letzten drei Jahren deutlich verschärft.