Das Amtsgericht Nürtingen hat seine langjährige Rechtsprechung geändert und hält den Stuttgarter Mietspiegel für Wohnungen in Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen nicht mehr für anwendbar - mit gravierenden Folgen für Vermieter.
Das Amtsgericht Nürtingen hat mit Urteil vom 02.10.2020 (Aktenzeichen 20 C 2488 / 20) entschieden, dass der Mietspiegel der Stadt Stuttgart nicht mehr zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für die Stadt Filderstadt geeignet ist. Der Begründung kann entnommen werden, dass das Gericht auch eine Anwendung des Mietspiegels für die Nachbargemeinde Leinfelden-Echterdingen nicht mehr für möglich hält.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Städte mit Stuttgart nicht vergleichbar seien. Bei Stuttgart handele es sich um die Landeshauptstadt Baden-Württembergs. Stuttgart weise eine deutlich besser ausgebaute wirtschaftliche, kulturelle und soziale Infrastruktur auf.
Die mieterfreundliche Entscheidung führt dazu, dass Mieterhöhungen künftig nicht mehr mit dem Stuttgarter Mietspiegel begründet werden können. Dieser Mietspiegel wurde in der Praxis stets herangezogen, da für Filderstadt und L.-E. kein eigener Mietspiegel existiert. Da der Vermieter zwingend ein anerkanntes Begründungsmittel benötigt und andere Mietspiegel wohl ebenfalls nicht anwendbar sind, wird er in der Praxis auf Vergleichsmieten oder die Einholung teurer Sachverständigengutachten angewiesen sein.
Diese Entscheidung ist für Vermieter im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Nürtingen äußerst unerfreulich. Das Urteil des Amtsgerichts Nürtingen ist noch nicht rechtskräftig. Abzuwarten bleibt, ob gegen das Urteil Berufung beim Landgericht Stuttgart eingelegt wird. Sobald dies bekannt ist, werden wir den Artikel entsprechend aktualisieren.
Hinweis: Gegen das Urteil wurde keine Berufung eingelegt. Das Urteil ist damit rechtskräftig.