Arbeitsrecht

Nichteinhaltung der Kündigungsfrist und Klage nach § 4 Satz 1 KSchG

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 1. September 2010 - 5 AZR 700/09 -

„Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener Leergutbons

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 -

Urteil des EuGH vom 19.01.2010

Im deutschen Arbeitsrecht ( § 622 Abs.2 S.2 BearbeitenSeite beobachten Jana WernerBGB) müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen geändert werden.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 606/08 -

Nach § 106 der Gewerbeordnung (GewO) kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz bereits festgelegt sind; außerdem können Weisungen zur Ordnung und dem Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb erfolgen. Das Weisungsrecht beinhaltet dagegen nicht die Befugnis, den Arbeitnehmer zur Teilnahme an einem Personalgespräch zu verpflichten, in dem es ausschließlich um eine bereits abgelehnte Vertragsänderung (hier: Absenkung der Arbeitsvergütung) gehen soll.