Mietrecht (Gewerberaum- und Wohnraummietrecht)
Bei Abschluss eines Mietvertrages durch eine AG müssen grundsätzlich alle Vorstandsmitglieder unterzeichnen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04. November 2009 – XII ZR 86/07
Zur Einhaltung der Schriftform des § 550 BGB gehört auch, dass die Vertragsurkunde von beiden Parteien unterzeichnet ist.