Endlich hat der VII. Zivilsenat des BGH, der unter anderem für das private Baurecht zuständig ist, die Streitfrage entschieden, ob das Kündigungsrecht des Auftraggebers, wie es in § 8 Abs. 2 VOB/B geregelt ist, im Lichte der Insolvenzordnung wirksam ist.
Diese Frage, deren Beantwortung für die Praxis von erheblicher Bedeutung ist, hat zu einer Vielzahl von teilweise sich widersprechenden gerichtlichen Entscheidungen, zu einer Vielzahl von Aufsätzen, Kommentaren geführt.
Der Bundesgerichtshof ist in seiner Entscheidung auf die zwei sich gegenüberstehenden Auffassungen eingegangen, hat sich mit den von ihm im Urteil im Einzelnen zitierten Fundstellen befasst.

Am 07.11.2014 hat das Amtsgericht München entschieden, dass eine Kündigung des Vertrages mit dem Telekommunikationsunternehmen wirksam ist, wenn das Internet zu langsam ist.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11.05.2016 (Aktenzeichen: VIIIZR209/15) entschieden, dass der Einwendungsausschluss gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB auch für "Nicht-Betriebskosten" gilt.
Diese Entscheidung des BGH dürfte für Mieter und Vermieter gleichermaßen interessant sein.

Der gesetzlich geregelte Ausschluss, nachdem der Mieter Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung des Vermieters nur bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang geltend machen kann, umfasst auch nicht umlagefähige Betriebskosten.

Der vom Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz erstellte "Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung" wurde vom Bundeskabinett am 02.03.2016 beschlossen. Ob der Entwurf die parlamentarischen Hürden ohne wesentliche Veränderungen nehmen wird, noch in dieser Legislaturperiode zum Gesetz werden wird, bleibt abzuwarten. Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude. Daher werden nachfolgend die wichtigsten die Bauschaffenden, d. h. die Unternehmer, Auftragnehmer betreffenden Regelungen vorgestellt werden.

Werden Handwerkerleistungen "schwarz", also ohne dass Umsatzsteuer abgeführt und eine Rechnung ausgestellt wird, erbracht, gehen sowohl Auftraggeber als auch Handwerker hohe Risiken ein. Dass Strafen wegen des Nichtabführens der Steuer drohen, bedarf keiner weiteren Erläuterung. Aber auch die zivilirechtlichen Konsequenzen sind schwerwiegend. Der Bundesgerichtshof hat die entsprechende Rechtsprechung in den letzten drei Jahren deutlich verschärft.

Will der Vermieter den Mietvertrag mit dem Mieter kündigen, benötigt er einen Kündigungsgrund. Nach der gesetzlichen Regelung muss die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbar sein. In vielen Fällen muss der Vermieter vor Ausspruch der Kündigung den Mieter zunächst abmahnen. Ansonsten riskiert er, dass die Kündigung unwirksam ist und er in einem Räumungsrechtsstreit vor Gericht verliert.

Das Amtsgericht Böblingen (3 C 1873/15; Urteil vom 17.12.2015) musste einen nicht alltäglichen Sachverhalt aus dem Bereich des Wohnraummietrechts entscheiden.
Die Mieterin stellte bei Google Anfang August 2015 eine Bewertung über ihre Vermieterin im Internet ein. Bei der Vermieterin handelte es sich um ein größeres Wohnungsunternehmen.
In der Bewertung behauptete die Mieterin, dass ihre Vermieterin Gesetze brechen und das Amtsgericht Böblingen bestechen würde. Zudem habe die Vermieterin versucht, von ihr eine doppelte Kaution zu kassieren. Weiter behauptete die Mieterin, die Vermieterin würde sie in den Suizid treiben und Fehler und Straftaten vertuschen.

Bei einer Internet Auktion (eBay) spielt es für die Wirksamkeit des Kaufvertrages keine Rolle, dass ein grobes Missverhältnis zwischen angebotener Sache und dem dafür gezahlten Entgelt besteht. (BGH VIII ZR 42/14)

Diesem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Der Verkäufer bot einen gebrauchten Pkw für 10 Tage in einer Internet Auktion bei eBay mit einem Startpreis von 1,00 EUR an. Wenige Minuten später nahm ein Bieter das Angebot an, wobei er ein Maximalgebot von 555,55 EUR festlegte. Nach ein paar Stunden brach der Verkäufer die Auktion ab, da er außerhalb der Auktion einen anderen Käufer gefunden hatte. Der Bieter war zum Abbruchszeitpunkt der bisher einzige, der ein Gebot abgegeben hatte. Da der Verkäufer das Fahrzeug nicht mehr an den Bieter herausgeben konnte, verklagte der Bieter den Verkäufer auf Zahlung von Schadensersatz i.H.v. 5249 EUR (Wert des Autos 5250 EUR) und bekam Recht.

(Bundesgerichtshof, Urteile vom 17.06.2015, Az. VIII ZR 290/14 und VIII ZR 216 / 14)

In Baden-Württemberg besteht für Vermieter seit Längerem die Verpflichtung, Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Seit dem 01.01.2015 gilt diese Verpflichtung nicht nur für Neubauten sondern auch für Bestandsbauten, also für alle Wohnungen. 

Rechtssprechung

Das Landgericht Berlin (LG Berlin Az. 67 T 29/15) hat kürzlich entschieden, dass ein Vermieter den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen darf, wenn der Mieter in der Wohnung über das Internetportal airbnb an Touristen vermietet und trotz Abmahnung davon nicht ablässt.

Dies geht auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.01.2014 zurück (BGH VIII ZR 210/13). Darin wurde entschieden, dass selbst wenn der Vermieter dem Mieter eine Erlaubnis zur Untervermietung erteilt, dieser nicht automatisch davon ausgehen darf, die Wohnungen auch an Touristen weitervermieten zu dürfen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.04.2015, Az. VIII ZR 281 / 13

Immer wieder kommt es vor, dass Mieter den Vermietern den Zugang zur Wohnung verweigern und so verhindern, dass Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten vorgenommen werden. Der Grund hierfür ist meist, dass das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter angespannt ist. Ein weiterer Grund könnte darin liegen, dass mit der Durchführung von Modernisierungsarbeiten gegebenenfalls eine Mieterhöhung einhergeht, welche der Mieter so verhindern will.