Bis zur Reform des WEG entsprach es sowohl der Rechtsprechung des V. als auch des VII. Zivilsenats beim BGH, dass die Ansprüche wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum im Beschlussweg auf die Wohnungseigentümergemeinschaft übertragen werden können, diese berechtigt war, als rechtsfähiger Verband die entsprechenden Ansprüche geltend zu machen.

Der Equal Pay Grundsatz wird durch das BAG mit Urteil vom 16.02.2023 , AZ 8 AZR 450/21, gestärkt.

Neue gesetzliche Regelungen zur GbR

Zum 01.01.2024 werden wichtige neue Regelungen zur sogenannten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft treten.

Bereits bisher war durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geklärt, dass die GbR Trägerin von Rechten und Pflichten sein kann und diese daher als eigenständige juristische Person am Rechtsverkehr teilnehmen darf. Obwohl dies seit vielen Jahren die herrschende Rechtsauffassung darstellt, fehlt bislang eine gesetzliche Regelung.

Mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.12.2022, Az.: 9 AZR 266/20 hat das BAG folgendes entschieden:

Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

Eine Änderung von vertragswesentlichen Vereinbarungen ist nur dann gemäß § 550 S. 1 BGB schriftformbedürftig, wenn sie für einen ein Jahr übersteigenden Zeitraum Geltung beansprucht (Bundesgerichtshof, Beschl. vom 15.09.2021, XII ZR 60/20)

Nicht selten enthalten Exposés, sonstige Werbemittel, mit denen für den Erwerb einer Eigentumswohnung, eines Hauses geworben wird, Aussagen, die sich im notariellen Vertrag über den Erwerb der Immobilie nicht wiederfinden.
Ist der Bauträger an die Aussagen in Exposés, sonstigen Werbemitteln, gebunden, entfalten diese eine rechtliche Wirkung?

Obwohl der Bundesgerichtshof, beginnend mit seinem Urteil vom 01.08.2013, VII ZR 6/13 seine Rechtsprechung dahingehend geändert hat, dass Schwarzarbeit nicht nur ein Kavaliersdelikt ist, sondern ein ernst zu nehmender Gesetzesverstoß, der auch zivilrechtliche Auswirkungen hat, haben offensichtlich noch nicht alle Betroffenen „den Schuss gehört“. Die Rechtsprechung hat zwischenzeitlich ein Auge auf etwaige Schwarzgeldabreden, da derartige Gesetzesverstöße von Amts wegen zu berücksichtigen sind.

Der Bundesgerichtshof hat in einer am 15.12.2021 verkündeten Entscheidung (VIII ZR 66/20) erneut festgehalten, dass ein Mieter hinsichtlich der bei einer Betriebskostenabrechnung vom Vermieter geschuldeten Belegvorlage grundsätzlich Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung verlangen kann, ohne insoweit ein besonderes Interesse darlegen zu müssen.
In Ausnahmefällen kann es allerdings nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) in Betracht kommen, dass der Vermieter lediglich die Vorlage von Kopien oder Scanprodukten schuldet. Ein solcher Ausnahmefall kann beispielsweise dann vorliegen, wenn der Vermieter infolge Vernichtung der Originale - wofür er darlegungs- und beweisbelastet ist - zu deren Vorlage außerstande ist.

Folgen durch Corona

Mit Urteil vom 12.01.2022 - XII ZR 8/21 - hat der Bundesgerichtshof zu der kontrovers diskutierten Frage entschieden, ob und in welcher Höhe bei behördlich angeordneten Betriebsschließungen während des coronabedingten ersten Lockdowns Mietzahlungen zu entrichten sind. Sowohl im Schrifttum als auch unter den Instanzgerichten war die Frage bisher umstritten. Einer pauschalen Anpassung der Miete hat der BGH nun einen Riegel vorgeschoben.

Das OLG München hat in seinem Beschluss vom 03.11.2021 entschieden, dass wenn sich Eheleute erbvertraglich gegenseitig zu Erben des Erstversterbenden und einen Abkömmling zum Schlusserben einsetzen und zugleich regeln, dass "sonst nichts bestimmt" werden soll, keine vertragsmäßige Ersatzschlusserbeneinsetzung getroffen ist, an die der überlebende Ehegatte gebunden wäre.

Das BGB sieht eine Vielzahl von Bestimmungen vor, die den Verbraucher im Zusammenhang mit Verträgen mit Unternehmern schützen sollen. Die entsprechenden allgemeinen Regelungen gelten auch für Bauverträge, die ein Unternehmer mit einem Verbraucher abschließt. Nachdem nach wie vor ungeklärt ist, was unter einem Bauvertrag im Sinne des § 650 a BGB zu verstehen ist, gelten die Ausführungen für sämtliche Verträge, die ein Verbraucher mit einem Unternehmer abschließt, um werkvertragliche Leistungen die Baulichkeiten betreffend auszuführen.