Nach § 8 Abs. 2 VOB/B kann der Auftraggeber (aus wichtigem Grund, außerordentlich) kündigen, wenn der Auftragnehmer seine Zahlungen einstellt - von ihm oder zulässigerweise vom Auftraggeber, durch einen anderen Gläubiger das Insolvenzverfahren bzw. ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt wird, ein solches Verfahren eröffnet wird oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Es besteht Streit, ob diese Kündigungsmöglichkeit nicht wegen Verstoßes gegen die §§ 103, 119 InsO nichtig, unwirksam sind. Der VII. Zivilsenat des BGH, der unter anderem für das private Baurecht zuständig ist, hat dies für § 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 VOB/B - Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - verneint und ausgeführt, diese Regelung verstoße nicht gegen die §§ 103, 119 InsO, sei daher nicht gemäß § 134 BGB unwirksam, verstoße auch nicht gegen § 307 Abs. 1 und 2 BGB. Eine Entscheidung zu dieser Problematik durch den für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat, stand aus.

Haben sich Ehegatten gegenseitig testamentarisch zunächst zum Alleinerben eingesetzt und für den Fall des „gemeinsamen Todes“ einen Schlusserben zum Alleinerben bestimmt, kann im Schlusserbfall die Alleinerbenstellung auch dann begründet sein, wenn die Ehegatten trotz der Bestimmung mehrere Jahre nach einander versterben.

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Unsere Stellenangebote

Wer sind wir?

In unserer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei mit Standorten in Filderstadt, Ostfildern und Reutlingen beraten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf allen gängigen Gebieten des Zivilrechts sowie im Straf- und Verwaltungsrecht. Wir vertreten unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich. Fachanwaltschaften im Bereich des Baurechts, des Arbeitsrechts, des Miet-und WEG Rechts, des Familienrechts sowie des Verkehrsrechts gewährleisten die kompetente Beratung unserer Mandantschaft. Wir beraten und vertreten sowohl mittelständische Unternehmen als auch Privatpersonen.

 

Rechtsanwalt (w/m/d)
im Immobilienrecht und allgemeinen Zivilrecht

Wir suchen

Kolleginnen und Kollegen mit Berufserfahrung oder solche, die am Karriereanfang stehen. Eine Fachanwaltschaft ist wünschenswert, jedoch nicht Voraussetzung einer Zusammenarbeit.

Eine Zusammenarbeit ist auch von Interesse, wenn Sie den Fachanwaltskurs im Miet- und WEG Recht erfolgreich absolviert haben, aber die für die Zulassung als Fachanwältin/Fachanwalt erforderlichen Fallzahlen noch nicht erreicht haben.

Kompetenz, Engagement und Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge setzen wir voraus. Als Teil unseres Teams freuen Sie sich auf eine abwechslungsreiche und herausfordernde Tätigkeit.

Was erwartet Sie?

Sie verstärken uns im Immobilienrecht und betreuen eigenständig ein Referat (Mietrecht, Grundstücksrecht, Zivilrecht) sowie perspektivisch ein bestehendes gewerberaumrechtliches Referat.
Eine moderne Kanzleiinfrastruktur, freundliche Kollegen und Kolleginnen sowie Teamspirit sind für uns selbstverständlich.

Wir bieten

Einen attraktiven Arbeitsplatz mit Entwicklungsperspektive. Als Berufsanfänger werden Sie durch einen erfahrenen Kollegen als Ansprechpartner unterstützt.

Gemeinsame Veranstaltungen wie Betriebsausflüge, Klausurtagungen und andere Incentives fördern unseren Zusammenhalt. Sie sind Teil des Teams!

 

Rechtsanwaltsfachangestellte (w/m/d) in Teil-/Vollzeit
für unseren Standort in Filderstadt-Bonlanden

Was erwartet Sie?

Bei uns erwartet Sie eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einer unbefristeten Festanstellung.
Wir bieten eine moderne Kanzleiinfrastruktur, eine sehr angenehme Arbeitsatmosphäre sowie eine umfassende Einarbeitung.

 

Auszubildende als Rechtsanwaltsfachangestellte (w/m/d)
für unseren Standort in Filderstadt-Bonlanden

Was erwartet Dich?

Das Berufsbild der „Rechtsanwaltsfachangestellte“ in unserer Kanzlei bietet ein besonders abwechslungsreiches und spannendes Tätigkeitsfeld. Die Hauptaufgabe unserer Rechtsanwaltsfachangestellten ist es, ihrer Anwältin / ihrem Anwalt den Rücken frei zu halten, den telefonischen und schriftlichen Kontakt zu den Mandanten zu pflegen, sowie Fristen zu überwachen, Kalender und Akten zu führen. Dabei geht es weniger um „trockene“ Verwaltungstätigkeiten, als um die bestmögliche Unterstützung unserer Mandanten in ihren jeweiligen Problemstellungen. Der Arbeitsalltag ist sehr interessant, vielseitig, anspruchsvoll und macht Spaß – denn wir legen großen Wert auf Zusammenarbeit in einem guten Betriebsklima.

Ziel der Ausbildung in unserer Kanzlei ist es, in Eigenverantwortung das Referat einer Anwältin / eines Anwalts zu übernehmen. Nach Abschluss der Berufsausbildung bieten wir neben einer möglichen Übernahme auch Unterstützung bei Fortbildungen bis hin zu Rechtsfachwirten an.

Bewerbungsprozess / Anforderungen:

Haben wir dein Interesse geweckt und du kannst folgende Fragen mit "ja" beantworten?

  • Du hast mindestens die mittlere Reife?
  • Du bringst Interesse an rechtlichen Themen und juristischen Zusammenhängen mit?
  • Du bist kommunikationsfreudig, zuverlässig und sorgfältig?
  • Du hast gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift?

Dann sende deine Unterlagen via Mail/Post an die unten genannte Adresse. Jährlich bieten wir 1–2 Ausbildungsplätze an.

Das Besondere bei K3S: Sehr gerne bieten wir dir auch an, 1– 2 Tage bei uns reinzuschnuppern.

 

Bewerbung

Haben Sie Freude an der Arbeit im Team und im Kontakt mit Mandanten?
Sind Sie verantwortungsbewusst und zeichnen sich durch eine sorgfältige und selbständige Arbeitsweise aus?

Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung!

Gerne auch mit Lebenslauf und Anschreiben postalisch an
K3S Rechtsanwälte 
z.Hd. Frau Claudia Schmidt
Bonländer Hauptstraße 72
70794 Filderstadt

oder per E-Mail an

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Sie erreichen uns am besten via E-Mail:

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Willkommen bei K3S Rechtsanwälte
Köppe, Straub, Staufer, Schwemmle und Kollegen

K3S Rechtsanwälte

K3S Rechtsanwälte Köppe, Straub, Staufer, Schwemmle und Kollegen wurde im Jahr 1977 gegründet.

18 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bearbeiten alle gängigen Rechtsgebiete qualifiziert und effizient.

Der Erfolg unserer Anwaltskanzlei ist eng mit der Qualifikation, Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen verbunden.

Mit Kanzleien in Filderstadt, Ostfildern und Reutlingen sind wir für unsere Mandanten problemlos erreichbar.

 

Veranstaltungen

Aktuelles

Das Arbeitsrecht regelt rechtliche Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In verschiedenen Gesetzen nehmen Regelungen Einfluss auf die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. So enthält das Kündigungsschutzgesetz z. B. Regelungen für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, das Mutterschutzgesetz (MuSchG) Regelungen zum Mutterschutz oder das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Regelungen für den Arbeitsschutz.

Damit Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Ihre Rechte effizient wahrnehmen können, beraten wir zu allen Fragen im Arbeitsrecht: vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses, im Zusammenhang mit einer Abmahnung oder wenn es z. B. um eine Kündigung und Kündigungsschutz geht.

Unsere Tätigkeitsbereiche im Arbeitsrecht:

  • Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
  • Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Vertretung vor und nach Ausspruch von Kündigungen sowie im Kündigungsschutzverfahren
  • Überprüfung und Erstellung von Abmahnungen
  • Prüfung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • Prüfung und Erstellung von Zeugnissen

 

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht

Der Arbeitsvertrag ist neben gesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht die Basis für das Arbeitsverhältnis. Er regelt Rechte und Pflichten beider Parteien und kann als befristeter Arbeitsvertrag oder als unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Dabei gelten aber beispielsweise gerade für die Befristung eines Arbeitsvertrages gesetzliche Regelungen (Teilzeit und Befristungsgesetz, TzBfG), genauso für die Arbeitszeit (Arbeitszeitgesetz, ArbZG) oder z. B. Urlaub (Bundesurlaubsgesetz, BUrlG), in manchen Fällen auch Regelungen aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). In vielen Fällen sind außerdem Regelungen aus einem Tarifvertrag im Arbeitsvertrag zu berücksichtigen.

Damit der Arbeitsvertrag allen Interessen ausreichend Rechnung tragen kann, sollte er je nach Branche und konkreter Stelle möglichst individuell und zugleich variabel gestaltet sein. Deswegen unterstützen wir Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen (auch Musterverträgen), prüfen aber auch für Arbeitnehmer ihren befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag und beraten beide Seiten auch zu Fragen rund um das Thema Scheinselbstständigkeit. Geht es darum, einen Arbeitsvertrag einvernehmlich zu beenden, beraten und vertreten wir Sie gerne auch zum Thema Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag. Bei Bedarf gestalten wir einen solchen Vertrag individuell, ggfs. auch mit Regelungen zur Abfindung oder zu einem Wettbewerbsverbot.

Abmahnung und Kündigung führen im Arbeitsverhältnis wohl am häufigsten zu Auseinandersetzungen. Nachvollziehbar, denn im Zweifel geht es für beide Seiten – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – um viel: Für Arbeitgeber geht es um eine verlässliche Arbeitskraft für den eigenen Betrieb. Für Arbeitnehmer geht es um die finanzielle Absicherung, oftmals für eine ganze Familie. Aus diesem Grund ist für beide Seiten eine zuverlässige, kompetente Rechtsberatung im Arbeitsrecht unerlässlich, wenn eine Abmahnung (oft Vorstufe zur Kündigung) oder eine Kündigung im Raum steht.

Wir unterstützen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Abmahnung und Kündigung: Wir prüfen, ob und wie eine Abmahnung rechtmäßig ist oder war oder ob ggfs. ein Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte besteht. Wir prüfen, ob eine Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung, z. B. im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht, standhalten würde und vertreten Sie vor Gericht.

Und nicht zuletzt unterstützen wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen zum Thema Arbeitszeugnis (Zeugnisanspruch, Zeugniskorrektur etc.).

Nach einer Kündigung ist es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig zu wissen, ob die Kündigung wirksam und damit das Arbeitsverhältnis sofort („fristlose Kündigung“) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt („ordentliche Kündigung“) beendet ist. Denn bei einer wirksamen Kündigung muss der Arbeitnehmer ab dem Kündigungszeitpunkt keine Arbeitsleistung mehr erbringen. Der Arbeitgeber ist nicht mehr verpflichtet Lohn / Gehalt oder Beiträge zur Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung etc.) zu zahlen.

Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt dabei von vielen Faktoren ab: Gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)? Liegt der dann erforderliche Kündigungsgrund vor (personenbedingte Kündigung, betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung)? Wie lange ist die Kündigungsfrist? Hat eine Kündigungsschutzklage oder Klage gegen eine Änderungskündigung (Versetzung) eventuell Aussicht auf Erfolg?

Wir beantworten Ihnen – egal ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind – diese und andere Fragen im Zusammenhang mit einer Kündigung. So erfahren Sie schnell und zuverlässig, worauf Sie sich einstellen können bzw. einstellen müssen. Und wir vertreten Sie natürlich in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.

Auch in einem laufenden Arbeitsverhältnis können Fragen aus dem Arbeitsrecht entstehen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn es um gesetzliche Ansprüche von Arbeitnehmern geht, aber auch, wenn gesetzliche Ansprüche im Arbeitsvertrag eventuell abweichend geregelt wurden.

So können sich Fragen zum Mindestlohn ergeben, Fragen zum Mutterschutz (z. B. Beschäftigungsverbot, Mutterschutzfrist), zu Ihrem Urlaubsanspruch (Übertragung ins neue Kalenderjahr z. B.) oder auch zu den Ansprüchen auf Elternzeit und Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) oder der Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz.

Wir helfen Ihnen, herauszufinden, wem in welcher Situation welcher (gesetzliche) Anspruch zusteht – sei es im Zusammenhang mit dem Mindestlohn, mit Mutterschutz oder im Bereich Elternzeit / Elterngeld bzw. Pflegezeit. Wir unterstützen Sie, die „richtige“ – also gesetzmäßige bzw. vertragskonforme – Lösung für ein akutes „Problem“ im Arbeitsverhältnis zu finden und sachgerecht zu lösen. Und sollte Streit entstehen, unterstützen wir Sie natürlich auch vor dem Arbeitsgericht.

Aktuelle Rechtssprechung

Unsere Tätigkeitsbereiche im Architektenrecht:

  • Mangelhafte Bauwerksleistungen
  • Geltendmachung von Architektenhonorar
  • Mängel des Architektenwerks

Aktuelle Rechtssprechung

Unsere Tätigkeitsbereiche im Ausländerrecht:

  • Visumverfahren
  • Asylverfahren
  • Einbürgerungsverfahren
  • Ausweisungsverfahren